Das täuschende Verhalten bestand vorliegend ebenfalls darin, dass der Beschuldigte einen Kreditantrag namens seiner damaligen Lebenspartnerin G.________ ausgefüllt hat und dieser via Kreditvermittler I.________ der D.________(Bank) zugeleitet worden ist. Der Beschuldige versuchte, das Kreditinstitut über seine wahre Identität zu täuschen, da er wusste, dass ihm die D.________(Bank) aufgrund seiner finanziellen Situation keinen Kredit gewähren würde und er wollte durch die Identitätstäuschung die D.________(Bank) zu einer Vermögensdisposition zu seinen Gunsten bewegen.