325 StPO). Wie die Verteidigung zu Recht darauf hingewiesen hat, wurde in der Anklageschrift als Geschädigte einzig die D.________(Bank) (sowie G.________) aufgeführt (vgl. Ziff. I.1.2 der Anklageschrift; pag. 1118). Allfällige weitere subsidiär oder kumulativ Geschädigte wurden nicht erwähnt. Der in der Anklageschrift umschriebene Sachverhalt bezieht sich ausschliesslich auf die D.________(Bank). So wurde in der Anklage festgehalten, dass der Beschuldigte die D.________(Bank) im Wissen darum, dass ihm diese keinen Kredit gewähren würde, arglistig täuschte. Weiter wurde ausgeführt, dass der Beschuldigte den Kreditantrag via Kreditvermittler bei der D.________(Bank) eingereicht habe.