Nach Vornahme einer hypothetischen Prüfung kann der vom Beschuldigten gefasste Plan somit objektiv nicht als arglistig qualifiziert werden. Er war nicht geeignet, die D.________(Bank) derart zu täuschen, dass man dieser keine Mitverantwortung zuzuschreiben hätte. Die D.________(Bank) hat den Kreditantrag denn auch effektiv aufgrund der ausstehenden Monatsraten und dem hohen offenen Betrag abgelehnt (vgl. pag. 860 f.). Sie hat damit die ihr obliegende Sorgfaltspflicht bei der Prüfung des Kredits wahrgenommen.