14 beantragten Kredit von CHF 20‘000.00 nicht um einen kleinen Betrag. Dass der Bank die Überprüfung der Angaben bei G.________ nicht oder nur mit besonderer Mühe möglich gewesen wäre, ist beweismässig nicht erstellt. Die Angabe der eigenen Telefonnummer durch den Beschuldigten vermag kein arglistiges Vorgehen zu begründen. Es ist vielmehr zu erwarten, dass bei einem beantragten Kredit von CHF 20‘000.00 die D.________(Bank) darauf bestehen wird, mit G.________ persönlich zu sprechen.