Arglist Das täuschende Verhalten bestand vorliegend darin, dass der Beschuldigte den Kreditantrag namens seiner damaligen Lebenspartnerin G.________ ausgefüllt und diesen via Kreditvermittler H.________ bei der D.________(Bank) eingereicht hat. Der Beschuldige versuchte, die D.________(Bank) über seine wahre Identität zu täuschen, da er wusste, dass ihm die Bank aufgrund seiner finanziellen Situation keinen Kredit gewähren würde, und er wollte durch diese Identitätstäuschung die Bank zu einer Vermögensdisposition zu seinen Gunsten bewegen (Gewährung eines Kredits).