Aus der Strafanzeige der D.________(Bank) vom 4. Oktober 2011 geht lediglich hervor, dass ihr ein weiterer Kreditantrag über CHF 60‘000.00 lautend auf G.________ vom 23. Oktober 2008 von der Unternehmung I.________ übermittelt worden sei. Dieser Antrag sei nicht signiert gewesen (pag. 28). Gestützt auf die Strafanzeige ist daher davon auszugehen, dass der Kreditantrag nicht unterzeichnet war. Aus dem ablehnenden Schreiben der D.________(Bank) vom 23. Oktober 2008 ist zu schliessen, dass der Beschuldigte die Adresse von G._____