11 Soweit weitergehend lässt sich hinsichtlich dieses Kreditantrags indes beweismässig wenig erstellen. Der Kreditantrag vom 23. Oktober 2008 konnte von der Staatsanwaltschaft nicht mehr erhältlich gemacht werden (vgl. pag. 869). Es ist deshalb unklar, mit welchen Angaben der Antrag ausgefüllt wurde und ob resp. welche Dokumente ihm allenfalls beigelegt wurden. Aus der Strafanzeige der D.________(Bank) vom 4. Oktober 2011 geht lediglich hervor, dass ihr ein weiterer Kreditantrag über CHF 60‘000.00 lautend auf G.____