ohne deren Kenntnis vollständig mit ihren Angaben ausgefüllt und mit ihrer Unterschrift unterzeichnet hat. Er hat den Kreditantrag sodann via Kreditvermittler H.________ bei der D.________(Bank) eingereicht, welche die Kreditgewährung mit Schreiben vom 15. Januar 2008 aber abwies. Zum Zeitpunkt, als der Beschuldigte den Kreditantrag stellte, war G.________ von der D.________(Bank) bereits zweimal wegen ausstehender Rückzahlungsraten für anderweitige Kredite gemahnt worden (pag. 45 f.). Der Beschuldigte hat die Postsendungen der D.________(Bank) jeweils abgefangen (vgl. pag. 193 Z. 195 ff.; 208 Z. 115 ff.).