bei der D.________(Bank) eingereicht zu haben. Er hat bei der ersten delegierten Einvernahme bei der Polizei am 27. November 2012, auf Frage und nachdem ihm der Kreditantrag vorgelegt wurde, klar ausgesagt, dass er im Januar 2008 einen Kreditantrag auf den Namen von G.________ ausgefüllt und unterschrieben habe (pag. 196 Z. 318). Auch an der späteren staatsanwaltschaftlichen Einvernahme vom 12. April 2013 bestätigte der Beschuldigte auf Vorhalt des Originalkreditantrags, dass es sein könne, dass er das Formular ausgefüllt habe (pag. 210 Z. 170 ff.). Die Aussagen des Beschuldigten erscheinen glaubhaft.