6.4 Erwägungen der Kammer 6.4.1 Vorwurf des Betrugs (Versuch) z.N. D.________(Bank) (Ziff. I.1.2 der Anklageschrift) Wie die Vorinstanz zu Recht festgestellt hat, ist der Beschuldigte grundsätzlich geständig, im Januar 2008 einen Kreditantrag lautend auf den Namen seiner damaligen Lebenspartnerin G.________ mit deren Angaben ausgefüllt und mit deren Unterschrift unterzeichnet sowie diesen anschliessend via den Kreditvermittler H.________ bei der D.________(Bank) eingereicht zu haben.