I.1.3 der Anklageschrift) kritisiert der Verteidiger, die D.________(Bank) führe in ihrer Anzeige zum Kreditantrag vom 23. Oktober 2008 lediglich aus, dass ein weiterer Kreditantrag über CHF 60‘000.00 lautend auf G.________ vom 23. Oktober 2008 ihnen von der Unternehmung I.________ übermittelt worden sei. Dieser Antrag sei gemäss der D.________(Bank) nicht signiert gewesen. Die an die I.________ gerichtete Editionsaufforderung sei ohne Resultat geblieben. Mithin sei einzig ein Schreiben der D.________(Bank) vom 23. Oktober 2008 vorhanden, gemäss welchem ein nicht unterzeichneter Kreditantrag abgelehnt worden sei.