Der Beschuldigte soll den Kreditantrag über CHF 60‘000.00 lautend auf G.________ gefälscht bzw. ohne deren Kenntnis mit deren Angaben ausgefüllt und den Kreditantrag via Kreditvermittler I.________ in Olten bei der D.________(Bank) eingereicht habe. Diese habe aber mit Schreiben vom 23. Oktober 2008 die Kreditgewährung abgelehnt (Ziff. I.1.3 der Anklageschrift; pag. 1118). 6.2 Erwägungen der Vorinstanz Die Vorinstanz erachtete den in den Ziff. I.1.2 und I.1.3 der Anklageschrift umschriebenen Sachverhalt als erwiesen. Sie hielt beweiswürdigend Folgendes fest (pag.