7 • Freispruch von der Anschuldigung der Urkundenfälschung, angeblich begangen am 20. September 2007 in C.________(Ortschaft), sowie von der Anschuldigung des Ungehorsams im Betreibungsverfahren, angeblich begangen am 8. August 2012 in Bern; unter Auferlegung der anteilsmässigen Verfahrenskosten an den Kanton Bern und unter Ausrichtung einer anteilsmässigen Entschädigung (Ziff. II des Urteils); • Schuldspruch wegen Betrugs, mehrfach begangen: - z.N. D.________(Bank) im August/September 2007 in C.________(Ortschaft) im Deliktsbetrag von CHF 50‘000.00 (Ziff.