der bei A.________ mit Verfügung des Amtes für Straf- und Massnahmenvollzug vom 7. Februar 2013 aufgeschobenen Reststrafe von 3 Monaten und 22 Tagen sei die Rückversetzung in den Strafvollzug anzuordnen, unter Auferlage der diesbezüglichen Verfahrenskosten an A.________. 4. A._____