- der Einstellung des Verfahrens wegen Nichtbeherrschung des Fahrzeugs und pflichtwidrigem Verhalten nach Verkehrsunfall, unter Auferlegung der anteilsmässigen Verfahrenskosten an den Kanton Bern und unter Ausrichtung einer anteilsmässigen Entschädigung; - der Freisprüche von den Anschuldigungen der Urkundenfälschung, angeblich begangen am 20.09.2007 und des Ungehorsams im Betreibungsverfahren, angeblich begangen am 08.08.2012, unter Auferlegung der anteilsmässigen Verfahrenskosten an den Kanton Bern und unter Ausrichtung einer anteilsmässigen Entschädigung;