2. Es sei A.________ sei freizusprechen von den Anschuldigungen a. des versuchten Betruges, angeblich mehrfach begangen im Januar 2008 in C.________(Ortschaft) und im Oktober 2008 in E.________(Ortschaft) z.N. der D.________(Bank) (Ziff. I., 1.2. und 1.3. der Anklageschrift) b. der Urkundenfälschung, angeblich begangen im Oktober 2008 in E.________(Ortschaft) (Ziff. I., 1.3. der Anklageschrift). 3. Bezüglich der mit Verfügung des Amtes für Straf- und Massnahmenvollzug vom 07.02.2013 aufgeschobenen Reststrafe von drei Monaten und 22 Tagen sei von einer Rückversetzung des A._____