gemäss Ziff. I. des Urteilsdispositivs unter Anteils mässiger Auferlegung der Verfahrenskosten an den Kanton Bern und unter Ausrichtung einer Entschädigung für die amtliche Verteidigung eingestellt wurde wegen i. Nichtbeherrschens des Fahrzeuges, angeblich begangen am 13.11.2011 in Bern ii. pflichtwidrigen Verhaltens nach Verkehrsunfall, angeblich begangen am 13.11.2011 in Bern b. A.________ gemäss Ziff.