1401 ff.). Die Generalstaatsanwaltschaft verzichtete ihrerseits am 16. Dezember 2015 auf das Einreichen einer Replik (richtig: Duplik; pag. 1412). 3. Beweisergänzungen Von Amtes wegen wurden oberinstanzlich beweisergänzend ein aktueller Leumundsbericht (inkl. Erhebungsformular wirtschaftliche Verhältnisse) sowie ein aktueller Strafregisterauszug eingeholt und den Parteien zur Kenntnis gebracht (pag. 1343; 1345 ff.; 1358 ff.; 1361).