VII des erstinstanzlichen Urteils; pag. 1213). Weiter wurde u.a. verfügt, dass die eingezogenen Gegenstände mit Zustimmung des Beschuldigten zur Vernichtung eingezogen werden (Ziff. VIII.1 des erstinstanzlichen Urteils; pag. 1214). 2. Berufung Gegen dieses Urteil meldete der Beschuldigte, vertreten durch Fürsprecher B.________, mit Schreiben vom 21. April 2015 frist- und formgerecht die Berufung an (pag. 1217). Nach Zustellung der schriftlichen Urteilsbegründung mit Verfügung