1. Erstinstanzliches Urteil Mit Urteil des Regionalgerichts Emmental-Oberaargau (Kollegialgericht) vom 16. April 2015 (pag. 1209 ff.) wurde das Strafverfahren gegen A.________ (nachfolgend Beschuldigter) wegen Nichtbeherrschens des Fahrzeuges sowie pflichtwidrigen Verhaltens nach Verkehrsunfall eingestellt, unter Auferlegung der anteilsmässigen Verfahrenskosten an den Kanton Bern sowie unter Ausrichtung einer Entschädigung (Ziff. I des erstinstanzlichen Urteils;