28 verurteilt: 1. Zu einer Geldstrafe von 70 Tagessätzen zu CHF 90.00, ausmachend total CHF 6‘300.00, als Zusatzstrafe zum Urteil des Gerichtskreises VIII Bern-Laupen vom 14.11.2007. Der Vollzug der Geldstrafe wird aufgeschoben und die Probezeit auf 2 Jahre festgesetzt. 2. Zu den auf die Schuldsprüche entfallenden erstinstanzlichen Verfahrenskosten, bestimmt auf CHF 7‘453.45. 3. Zu den gesamten oberinstanzlichen Verfahrenskosten, bestimmt auf CHF 2‘000.00.