Die Gesamtverfahrensdauer von etwas mehr als fünf Jahren ist angesichts der beträchtlichen Anzahl von angezeigten Delikten, die - auch wenn sie alle nicht zu einer Anklage führten - einen nicht unerheblichen Aufwand verursachten, nicht übermässig lang. Hingegen ist zu beachten, dass zwischen dem Schlussbericht der Polizei betreffend die Konkursdelikte vom September 2011 und der Ausdehnung des Strafverfahrens auf die Art. 163 ff. StGB doch mehr als zwei Jahre vergingen, in denen das Verfahren nicht vorangetrieben wurde. Die Gründe dafür liegen in der auf den 01.01.2011 in