In einem neueren Entscheid 6B_964/2014 vom 2. April 2015 E. 1.4.4. hat das Bundesgericht dazu folgendes festgehalten: «1.4.4. Gemäss Art. 64 al. 8 aStGB kann der Richter die Strafe mildern, wenn seit der Tat verhältnismässig lange Zeit verstrichen ist und der Täter sich während dieser Zeit wohlverhalten hat. Die neue