Der Beschuldigte hat nur eine Urkunde und nicht mehrere erschlichen. Andererseits handelt es sich um ein Dokument mit grosser Aussenwirkung, weil dieses direkt Niederschlag im Handelsregister findet (anders als zum Beispiel Grundstückkaufverträge) und die Geschäftspartner der F.________ GmbH darauf vertrauen durften, dass diese ein werthaltiges Stammkapital hatte. Das Erfolgsunrecht ist daher nicht zu bagatellisieren.