14.3 Asperation für die weiteren Delikte Die Einsatzstrafe ist für die Verurteilung wegen Erschleichens einer falschen Beurkundung sowie für die Delikte im Urteil vom 14. November 2007 angemessen zu asperieren. Zu den objektiven und subjektiven Tatkomponenten des Erschleichens einer falschen Beurkundung hielt die Vorinstanz richtigerweise fest (pag. 18 268): «Auch bei diesem Delikt ist das Ausmass des verschuldeten Erfolgs nicht leicht zu bestimmen. Der Beschuldigte hat nur eine Urkunde und nicht mehrere erschlichen.