22 18 067 f.), aktuell ist auch keine Strafuntersuchung gegen ihn hängig. Aus dem Jahr 2014 weist er gemäss aktuellem Betreibungsregister eine offene Betreibung über CHF 23‘521.80 einer Sanitär- und Heizungsfirma auf, Verlustscheine existieren keine (pag. RG 18 070). Insgesamt erscheinen seine persönlichen Verhältnisse geordnet. Die Täterkomponenten sind insbesondere aufgrund der Nachzahlungen des Beschuldigten im Konkurs der F.________ GmbH zu seinen Gunsten zu werten und die Strafe um 30 Strafeinheiten zu verringern.»