Zu den momentanen Verhältnissen kann ebenfalls auf die Ausführungen in Ziff. II. oben verwiesen und festgehalten werden, dass diese absolut geordnet sind. Der Beschuldigte arbeitet zu 100%, lebt nach wie vor mit seiner Ehefrau zusammen und hat ein stabiles Verhältnis zu seinen Kindern. Gemäss dem aktuellen Strafregisterauszug hat er sich seit dem Urteil des damaligen Gerichtspräsidenten von Bern-Laupen aus dem Jahr 2007 nichts mehr zu Schulden kommen lassen (vgl. pag RG