Gerade der vorliegende Fall zeigt jedoch auch, dass nicht der gesamte Verlust der Gläubiger den strafbaren Fehlhandlungen des Beschuldigten angelastet werden kann, sondern dass verschiedene Faktoren (v.a. nicht strafbares, aber wirtschaftlich unkluges Handeln, aber auch die Abhängigkeit von anderen Gesellschaften und von Markteinflüssen) zu derart hohen Konkursverlusten führten. Im Vergleich mit anderen Konkursen von ähnlich kleinen Unternehmen muss dennoch festgestellt werden, dass der Konkursverlust aussergewöhnlich hoch ist. Das Ausmass des verschuldeten Erfolgs ist damit als recht gross zu bezeichnen.