21 14.2 Einsatzstrafe Misswirtschaft 14.2.1 Tatkomponenten Die Vorinstanz hielt zu den objektiven Tatkomponenten Folgendes fest (pag. 18 267 f.): «Das Ausmass des verschuldeten Erfolgs ist bei der Misswirtschaft nicht leicht zu bestimmen. Es kann zwar festgestellt werden, dass die 2.- und 3.-Klassgläubiger einen Verlust von über CHF 500’00.00 [500‘000.00] erlitten, was zweifellos sehr viel ist.