Insbesondere erachtet auch die Kammer für die zu beurteilenden Delikte – insbesondere mit Blick auf die Strafhöhe – die Ausfällung einer Geldstrafe als die angemessen Sanktion. Die damals beurteilten Delikte (Nichtabgabe entzogener Ausweise und Kontrollschilder, Unterlassung der Buchführung und Erschleichen eines gerichtlichen Nachlassvertrags) sanktionierte das Gericht mit einer Strafe von 20 Tagessätzen zu CHF 50.00, bedingt auf zwei Jahre, sowie einer Busse von CHF 500.00. Dies als Zusatzstrafe zum Urteil des Obergerichts des Kantons Aargau.