Dass damit keine verlässliche Buchhaltung 2005 geführt werden kann, ist offensichtlich. Dennoch besteht aufgrund der gesamten Akten kein Zweifel daran, dass die Schulden der F.________ GmbH nach dem Konkurs der K.________ GmbH bis Ende Dezember 2005, als der Beschuldigte die Reste des Transportgeschäfts der [Firma] V.________ übergab, noch weiter anwuchsen und sich bis zum Konkurs im November 2006 auch nicht mehr verringerten.»