Für die Zusammenfassung des erstellten Sachverhalts kann auf das von der Vorinstanz zur Frage der Herbeiführung oder Verschlimmerung der Überschuldung der F.________ GmbH Gesagte verwiesen werden (pag. 18 257): «Da die Beteiligungen an der K.________ GmbH und der H.________ GmbH schon von Anfang an nicht werthaltig waren, setzte der Beschuldigte bereits bei ihrer Gründung eine wesentliche Ursache für die Überschuldung der F.______