der Beschuldigte war klarerweise eine wichtige Ansprechperson im Rahmen des gesamten Konkursverfahrens der L.________ AG; zudem war er beispielsweise auch an der Erstellung des Konkurs-Inventars beteiligt, pag. 19 124). Er konnte mithin kaum mehr ernsthaft davon ausgehen, dass von Seiten der L.________ AG nennenswerte Geldbeträge zurückfliessen würden. Damit ist für die Kammer auch dieser Anklagesachverhalt erstellt. 11.4 Zusammenfassung Für die Zusammenfassung des erstellten Sachverhalts kann auf das von der Vorinstanz zur Frage der Herbeiführung oder Verschlimmerung der Überschuldung der F.______