17 dem wurde entgegen den Ausführungen der Verteidigung anlässlich der Generalversammlung beschlossen, dass Kapital von 50% auf 100% nach zu liberieren (pag. 182). Auch dieser Umstand spricht also für und nicht gegen eine Überschuldung. Wie zudem bereits die Vorinstanz ausführte, hatte der Beschuldigte rege Kontakte zur Konkursverwaltung der L.________ AG (vgl. hierfür das Konkursprotokoll pag. 19 016; der Beschuldigte war klarerweise eine wichtige Ansprechperson im Rahmen des gesamten Konkursverfahrens der L._____