Dieser Darstellung kann nicht gefolgt werden. So ist zunächst darauf hinzuweisen, dass es Aufgabe des Beschuldigten als Verwaltungsrat und nicht jene der Rechtsanwälte gewesen wäre, allenfalls die Bilanz zu deponieren. Zudem geht aus der Einvernahme des Beschuldigten vom 8. April 2011 hervor, dass offenbar Rechtsanwalt U.________ I.________ empfohlen hatte, die Rechnung 2004 nicht zu genehmigen (pag. 177 Frage 20). Aus dem Protokoll ist ersichtlich, dass I.________ dies auch nicht tat. Auf die Frage, ob die F.________ GmbH per 31. Dezember 2004 überschuldet gewesen sei, antwortete der Beschuldigte (pag. 178 Frage 28):