178 Frage 23). Sie sei vielmehr per 31. Dezember 2004 überschuldet gewesen, wobei aber noch nicht festgestanden habe, ob aus dem Konkurs der L.________ AG noch etwas zurückkomme oder nicht (pag. 178 Frage 28). Den Kredit konnte die F.________ GmbH unbestrittenermassen auch nur deshalb gewähren, weil sie bei der S.________ (Bank) ein Kontokorrent-Konto eröffnet hatte. Die Vorinstanz stellte diesbezüglich zur Recht fest, dass dieses Konto unmittelbar nach der Eröffnung praktisch vollumfänglich ausgeschöpft und nie mehr ausgeglichen wurde (pag.