Es sei damals darum gegangen, mit den Gläubigern Lösungen zu finden und Arbeitsplätze zu sichern und dies brauche seine Zeit. Wenn die F.________ GmbH der K.________ GmbH kurzfristig Betriebskapital zur Verfügung gestellt habe, sei dies legitim und notwendig gewesen, um die laufenden Verhandlungen nicht zu gefährden. Die F.________ GmbH habe damals erst gerade durch die S.________ (Bank) eine Kontokorrentkredit über CHF 100‘000.00 erhalten. Es könne davon ausgegangen werden, dass dies einer maroden Gesellschaft nicht gewährt worden wäre.