GmbH gerissen. Das Resultat seien Liquiditätsprobleme in der K.________ GmbH gewesen, welche sofort und unbürokratisch hätten gelöst werden müssen. Wenn das (erstinstanzliche) Gericht nun argumentiere, dass die F.________ GmbH der K.________ GmbH nie hätte Betriebskapital zur Verfügung stellen dürfen, liege es aus der Sicht des Beschuldigten im Jahr 2004 bzw. 2005 falsch. Es sei damals darum gegangen, mit den Gläubigern Lösungen zu finden und Arbeitsplätze zu sichern und dies brauche seine Zeit.