15 GmbH von der Gründung an die Substanz fehlte, weil die Firmen H.________ GmbH und K.________ GmbH tatsächlich nicht den angegebenen Wert aufwiesen. Mit dieser Frage und den diesbezüglichen Vorbringen der Verteidigung hat sich die Kammer bereits eingehend unter Ziff. II.8 hiervor auseinandergesetzt. Sie kam diesbezüglich zum Schluss, dass die H.________ GmbH und K.________ GmbH mitnichten einen Wert von CHF 50‘000.00 aufwiesen.