__ GmbH geflossen seien. Das Kontokorrent-Konto sei erst per diesem Datum mit einer Limite von CHF 100‘000.00 eröffnet worden, wobei diese gleich praktisch vollumfänglich ausgeschöpft worden sei. Bis zum Konkurs habe die F.________ GmbH den Kontokor- rent-Kredit nicht zurückbezahlen können. Die Bank sei nur wegen zweier Todesfall- risiko-Policen, welche zur Abdeckung des Kredits hinterlegt gewesen seien, nicht zu Schaden gekommen. Daraus ergebe sich zum einen, dass der Beschuldigte entgegen seiner Aussage nicht CHF 40‘000.00 in die F.________ GmbH eingeschossen habe.