9. Rechtliche Würdigung Für die allgemeinen Ausführungen zum Tatbestand der Erschleichung einer falschen Beurkundung gemäss Art. 253 des Schweizerischen Strafgesetzbuches vom 21. Dezember 1937 (StGB; SR 311.0) kann auf die zutreffenden Ausführungen der Vorinstanz verwiesen werden (pag.