11 Im Rahmen des Strafverfahrens gab der Beschuldigte dann im Widerspruch zu diesen früheren Äusserungen an, zum Zeitpunkt der Abtretung Kenntnis über die finanzielle Lage der H.________ GmbH gehabt zu haben (Einvernahme vom 17. Mai 2011, pag. 175). Auf Vorhalt der Jahresrechnung 2002 (pag. 190 ff.) und nach dem Hinweis, dass die Firma ja durch den Verlustvortrag von CHF 38‘947.80 gar kein Stammkapital gehabt habe, führte er aus (pag. 175): «Wir waren uns dieser Situation bewusst und haben deshalb nichts bezahlt. So war damals die Situation».