[…] Auf Grund der Prüfung mussten wir feststellen, dass die H.________ GmbH mit einem ausgewiesenen Verlust per 31.12.2003 von Fr. 75‘246.- völlig überschuldet war.» Weiter befindet sich eine Aktennotiz «Argumente 17.12.2004» des Beschuldigten an seinen Anwalt in den Akten (pag. 92, Anerkennung durch den Beschuldigten in der Einvernahme vom 26. Mai 2011 pag. 208). In dieser Aktennotiz hielt der Beschuldigte fest: «Das Argument wir hätten mit den Sacheinlageverträge (Gründung F.________ GmbH) bestätigt dass der Kaufpreis bzw. der Wert der Gesellschaft von uns anerkannt und somit gerechtfertigt sei ist rein hypothetisch.