__ GmbH widersprüchlich. Insbesondere stellte er die Ausgangslage im Streit mit Q.________ um den Verkaufspreis der beiden Firmen anders dar, als dann später im Strafverfahren wegen Erschleichung einer falschen Beurkundung. So schrieb er an R.________, dem Anwalt von Q.________, am 3. Oktober 2004 (pag. 87): «Am 12.2.2014 hat Herrn Q.________ die Firma H.________ GmbH an mich und I.________ zu gleichen Teilen übertragen. Der Abschluss für das Jahr 2003 war zu diesem Zeitpunkt von Q.________ noch nicht erstellt. Q.________ versicherte uns jedoch, dass der Abschluss im Rahmen der vorhandenen Jahresabschlüsse liegen werde.