Wesentlich und bezeichnend ist zudem der Umstand, dass für die Übernahme der beiden Firmen nichts bezahlt wurde. Jedenfalls ist nicht vorstellbar, dass Q.________ zwei Firmen im Wert von insgesamt CHF 50‘000.00 einfach «gratis weg gibt», nur um – wie die Verteidigung behauptet – ein Buchführungsmandat zu