___ AG unter der N.________ nur knapp dreieinhalb Jahre dauerte. Zusammenfassend ist in einem ersten Zwischenfazit somit festzuhalten, dass sich die L.________ AG zum Gründungszeitpunkt der F.________ GmbH in äussert schwierigen wirtschaftlichen Verhältnissen befand und dass dies der Beschuldigte – zumindest soweit deren Liquiditätsprobleme betreffend – auch wusste. 8.2 Wertberichtigung der Forderungen gegenüber der L.________ AG Unbestritten ist, dass sowohl die H.________ GmbH als auch die K.________ GmbH zu 100% von der L.________ AG – ihrer jeweils einzige Auftragsgeberin – abhängig waren.