__ AG nicht kostendeckende Aufträge für die N.________-Gruppe ausführen müssen. Gestützt auf diese Aussagen bzw. die Funktion des Beschuldigten innerhalb der L.________ AG kommt die Kammer zur Überzeugung, dass der Beschuldigte um die schwierige wirtschaftliche Situation der L.________ AG sowie um deren Liquiditätsprobleme wusste. Die Behauptung der Verteidigung, wonach die L.________ AG nicht in Liquiditätsproblemen gesteckt habe, sondern die Lieferanten als billige Kreditgeber benützt habe, scheint insbesondere angesichts der klaren Aussagen des Beschuldigten als nachgeschobene Schutzbehauptung.