Er war jedoch in W.________ vor Ort und wusste somit über alle Kreditoren und Debitoren der L.________ AG Bescheid. Er erhielt Kenntnis von den Mahnungen und Zahlungsbefehlen, gemäss O.________ sollen sogar regelmässig Besprechungen mit dem Beschuldigten über die finanzielle Situation der L.________ AG stattgefunden haben (pag. 19 103). Dies bestätigte der Beschuldigte grundsätzlich anlässlich seiner ersten polizeilichen Einvernahme (pag. 209): « P.________ [Chef der L.________ AG] sagte, dass er Liquiditätsprobleme hatte und dies habe ich ja selber als Niederlassungsleiter der L.________ AG auch festgestellt. Ich sah ja Betreibungen etc.»