Aus den vorliegenden Unterlagen ist ersichtlich, dass bereits im April 2004 ein erstes Mal der Konkurs über die L.________ AG eröffnet wurde. Dieser Konkurs wurde insbesondere deshalb wieder aufgehoben, weil die N.________ eine Rangrücktrittserklärung für Forderungen gegenüber der L.________ AG im Umfang von über 1.5 Millionen Franken abgegeben und damit die Überschuldung der L.________ AG (zwischenzeitlich) beseitigt hatte (vgl. hierzu den Entscheid des Appellationshofs des Obergerichts des Kantons Bern, pag. 19 078 ff.). Wie schlecht es der L.________ AG tatsächlich ging, zeigt sich dann am weiteren Verlauf der Geschehnisse: