6 in Kontakt gewesen mit Kunden und Vertragsfahrern, welche auf ihr Geld hätten warten müssen. Insbesondere habe er auch gewusst, dass die L.________ AG der H.________ GmbH und der K.________ GmbH die pünktliche Zahlung der erbrachten Transportleistungen schuldig geblieben sei und dass die beiden Gesellschaften auch keine anderen Einkommensquellen oder bedeutende Aktiven gehabt hätten. Dem Beschuldigten sei es gleichgültig gewesen, wie die beiden Firmen wirtschaftlich genau dagestanden seien. Weder habe er beim Kauf der H._____